5 gute Gründe, warum die Festplattenabgabe falsch ist und wie man es besser machen könnte

Wirtschaft
5 gute Gründe, warum die Festplattenabgabe falsch ist und wie man es besser machen könnte

Kommentar. Es ist wieder so weit. Abermals kommt eine neue Steuer durch die Hintertür. Elektrogeräte werden teurer, die Wirtschaft belastet und der eigene Besitz eingeschränkt. Sie möchten Ihre gekaufte CD als MP3 am Handy abspielen? Dann zahlen Sie doch bitte zuerst dafür! Was? Hier fünf Gründe gegen die Festplattenabgabe und pauschale Urheberrechtsvergütungen allgemein.

1) Falsches Verständnis von (digitalem) Eigentum

Schon der Grundgedanke ist absurd. Laut Urheberrecht ist es erlaubt, zum eigenen und privaten Zweck urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen. Man würde sich auch wundern, wäre es nicht so. Wenn ich mir ein Buch kaufe und für mich privat eine Seite kopiere, dann muss das auch legal sein, keine Frage. Wenn ich die gekaufte CD auf den Computer kopiere und dann auf den MP3 Player, um auch unterwegs Musik zu hören, dann ist das genau der Grund, warum ich mir eine CD gekauft habe.

Soweit, so gut. Nun erklärt zum Beispiel die austro mechana als Verwertungsgesellschaft auf Ihrer Website, dass Rechteinhabern (= den Künstlern bzw. Verlagen, etc.) hierfür eine angemessene Abgeltung zusteht, z.B. in Form der Leerkasettenvergütung. Genau das sehe ich nicht so. Solange ich etwas privat - für mich persönlich und legal gekauft - verwende, kann keiner meine Nutzung einschränken. So wie mir Apple keinen Jailbreak verbieten kann, Microsoft mir die Linux Installation am PC nicht untersagen kann und ich meine Eigentümer verschenken und verborgen kann, wie ich will, so soll mir auch kein Recht verbieten, eine erworbene CD auf den MP3-Player zu spielen. Dafür, dass ich das Gut Musik legal erworben habe und es mir - legalerweise - auf den MP3-Player spiele, sollte ich im Gegenzug aber auch keine Abgabe zahlen müssen. Schließlich habe ich die CD der Musik wegen gekauft. Wie und auf welchem Gerät ich diese nun privat konsumiere, kann jedem egal sein.

Auszug aus dem Österr. Urheberrecht: § 42b. (1) Ist von einem Werk, (...) zu erwarten, dass es durch Festhalten auf einem Bild- oder Schallträger (...) zum eigenen oder privaten Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Leerkassettenvergütung) ... 

Über illegale Kopien oder gewerbsmäßige Verbreitung redet hier ohnehin niemand. Eine pauschale Vergütung für das Illegale hat der EuGH richtigerweise verboten. Wäre man übrigens konsequent, müsste man gleichzeitig sämtlichen Kopierschutz verbieten. Schließlich kauft man ja mit Leerkassettenvergütung, Festplattenabgabe & Co. das Recht auf eine legale Privatkopie, kann diese aber, z.B. bei den meisten DVDs ohnehin nicht erstellen.

2) Internationaler Handel: nationale Eigenlösung

Der Begriff Warenverkehrsfreiheit ist im europäischen Kontext heute nicht mehr so viel wert, wie er noch vor wenigen Jahren war. Durch zahlreiche nationale Vorschriften, wie eben der Festplattenabgabe, haben heute Händler gewaltige Probleme beim Liefern von Produkten über innereuropäische Grenzen. Kaffee nach Deutschland liefern? Kaffeesteuergesetz. Festplatten nach Deutschland liefern? Deutsche Pauschalabgabe. Festplatten nach Österreich liefern? Österreichische Festplattenabgabe. Das ganze kann man für so gut wie jedes Produkt weiterspinnen. Und dann nehmen wir mal, sagen wir, Italien hinzu. Wieder eigene Gesetze, wieder eigene Regelungen. Das macht nicht nur den kleinen Händlern, Herstellern und Importeuren das Leben schwer. Selbst Amazon liefert zeitweise keine Festplatten nach Österreich - nicht weil sie nicht wollen, sondern weil sie es (fast) nicht können. Oder nur mit Verlusten. Oh du gescheiterte EU.

3) Keine verursachungsgerechte Einnahme

Die Festplattenabgabe unterscheidet nicht, ob jemand oft das Recht auf Privatkopie in Anspruch nimmt oder nicht. Da aber auch Mütter, Väter, Omas, Opas oder auch allgemein weniger technikaffine Personen Smartphones, Computer, Laptops, Kopierer, CDs, etc. kaufen, werden diese alle gleichermaßen belastet. Und das gar nicht zu wenig. So sieht das Tarifblatt der austromechana derzeit folgende Sätze vor (die geplanten neuen Tarifsätze sind noch nicht bekannt, dürften aber ähnlich hoch ausfallen):

  • 60 GB MP3 Player: 10,50 €
  • Blu-Ray-Disc mit 4 Stunden Inhalt: 2,08 €
  • Festplatte bis 250 GB: 12,00 €
  • Speicher im Handy, bis 30 GB: 18,00 €

Ich selbst zahle mein Google Play Music Abo (habe also keine MP3s), kopiere selten bis nie eine Buchseite und auf eine CD habe ich in letzter Zeit bestenfalls eine Linux-Distribution gebrannt. Radio höre ich nicht, aufnehmen tu ich's schon gar nicht. Fernsehen ist auch abgemeldet. Warum ich 18 € mehr für mein Smartphone mehr zahlen muss, das nicht einmal mit einer MP3 in Berührung kommt, frage ich mich schon. Warum meine Oma beim Kauf des nächsten (zwangweise) Smart-TV mit Festplatte diese Abgabe zahlen soll, ist mir dann aber überhaupt nicht mehr zu erklären.

Ein alter Entwurf spricht übrigens von schlappen 40 Millionen Euro. Dem gegenüber sind durchaus halbwegs realistische Kosten (wie im Futurezone Beitrag nachzulesen ist) von 140 € zu stellen. Pro Haushalt. Ich kann es nicht oft genug sagen: Wir zahlen nur dafür, dass ich etwas, was ich ohnehin schon gekauft habe, auf einem beliebigen Gerät meiner Wahl benutzen darf. Das ist wie Internet kaufen und für Facebook extra zahlen müssen.

Und das beste ist: natürlich sind Cloud & Streaming nicht mit erfasst (nicht dass Sie jetzt auf dumme Ideen kommen!). Wie sollte man auch. Man schafft im Jahr 2015 also offensichtlich Regelungen für das Jahr 2005. Gut gemacht.

4) Ungenaue Verteilung, keine Kunstförderung

Das Geld wird nicht der Staat verteilen, sondern die Rechteverwalter. Zum Glück sind diese - zumindest auf den ersten Blick - großteils gemeinnützig und somit nicht gewinnorientiert. Damit hört das Positive aber auch schon auf. Denn, wie die Literar mechana schreibt, heben sie Entgelte ein und verteilen diese an die Künstler. Doch wie machen sie das? Woher wissen sie, welches Lied in einem Geschäftslokal im Radio lief? Woher wissen sie, welche CD ich auf meine Festplatte kopiert habe und welche nicht? Sie wissen es nicht! Und auch das steht am Ende der oben verlinkten Seite. Es wird geschätzt. Wenn ich in Punkt 3 schon den Verursacher der Privatkopie nicht ausfindig machen konnte, wie sollte ich dann den privatkopierten Künstler herausfinden? Gar nicht natürlich.

Und nicht dass ich persönlich etwas gegen Andreas Gabalier hätte. Aber Markus Sulzbacher vom Standard hat schon Recht, wenn er behauptet, dass ich mit der Festplattenabgabe für die Speicherung meiner Urlaubsfotos Geld an diesen ohnehin erfolgreichen Künstler bezahle. Schließlich schreiben ja selbst die Rechteverwalter, dass sie nicht willkürlich aufteilen dürfen. Daraus kann man schlussfolgern, dass erfolgreiche Künstler mehr an der Festplattenabgabe verdienen, als der Jungautor, der schwer einen Verlag findet oder die Band, die mangels öffentlicher Plätze und dank bürokratischer Hürden um Auftritte regelrecht buhlen muss. Zwar geht auch ein Teil an soziale und kulturelle Einrichtungen. Liest man sich aber die Seite des SKE durch, kann man sich vorstellen, wie viel hier in Bürokratie - von der Einnahme bis zur Auszahlung - wieder versickert.

Zusammengefasst: Nicht nur, dass ich jetzt 18 € mehr für mein Smartphone zahle, nein, ein großer Teil davon geht auch noch an die ohnehin erfolgreichen Gabaliers von Österreich.

Ganz davon abgesehen ist die Mainstream Kunst bei uns nicht europäisch sondern amerikanisch. Gerne würde ich wissen, wie die austro mechana das Geld auf Hollywood und die Musiklabels aufteilt. Hier mangelt es mir allein an der Vorstellungskraft, dass ein Teil der ohnehin nahezu lächerlichen 40 Millionen den Weg in Tom Cruises Geldtasche findet. Denn würde ich etwas privat kopieren, dann eher einen Hollywood-Blockbuster als die pädagogisch sicher wertvolleren Lieder des blonden Engels.

5) Zusätzliche Steuer, Verwaltungsaufwand und wirtschaftliche Belastung

Sind Sie vielleicht ein Nahrversorger, der im Jahr zusätzlich zum Hauptgeschäft 5 CDs, 2 Plattenspieler und einen MP3-Player verkauft? Sie haben Musik in Ihrem Geschäft laufen und machen hin und wieder eine Info-Veranstaltung? Und ein Werbeschild vor der Haustüre soll auch noch hin? Ich hoffe, Sie zahlen ordnungsgemäß GIS-Gebühr, Lustbarkeitsabgabe und Luftsteuer, haben sich um die Verpackungsverordnung gekümmert, einen Elektroaltgeräteentsorgungsvertrag mit der ERA abgeschlossen. Urheberrechtsabgaben für die CDs und den MP3-Player nicht vergessen! Und nein, Freigrenzen kennt das Gesetz meist nicht. Abgaben sind ab dem ersten Euro zu bezahlen. Punkt.

Und ein Export nach Deutschland? Ein Webshop macht's möglich! Pech nur, dass dort eigene Regeln für all die oben erwähnten Punkte gelten. Also auf zum Anwalt und abklären. Aja, barrierefrei soll die Seite auch noch sein. Und kaufen Sie sich auch noch Schlaftabletten, in Deutschland können Sie schon abgemahnt werden, wenn Sie eine Telefonnummer zu viel angeben.

Hinzu kommt, dass sich bestimmte Berechtigungsgruppen (gewerbliche Nutzer), die Gebühr zurückholen können. Das zahlt sich aber erst für den Großkonzern aus. Schließlich müssen Sie sich auf der Rechnung schon die gewerbliche Nutzungsabsicht bestätigen lassen, um dann später einen Antrag an die austro mechana zu stellen. Sie sind ein junges Startup mit 5 PCs, 2 Laptops und 5 Smartphones? Da kommen schon an die 100 € zusammen, doch - und da wird mir wohl jeder Unternehmer zustimmen - das Formularausfüllen, Abschicken, Abwarten und Kontrollieren kostet mehr Zeit, als die 100 € Rückerstattung wert sind. Noch absurder wäre ein Zurückholen durch glaubhaft machen und Ausweisen am Kassabon, die der Webstandard schreib.

Vorhin habe ich schon erwähnt, dass sich selbst Amazon die Festplattenabgabe in Österreich nicht leisten will und kann. Denken Sie, den wesentlich kleineren E-Tec's, Conrads & Co. wird es besser gehen? Nachdem Peluga und DiTech von der Bildfläche verschwunden sind, sind die österreichischen Elektrohändler ohnehin schon rar geworden. Aber naja, ein paar Mitarbeiter weniger hier, ein Konkurs da, etwas mehr Verwaltungsaufwand hier ... das dürfte wohl die (nochmal!) lächerlichen 40 Millionen wert sein, oder? Auch wenn es abgedroschen klingt, damit hätte man 0,2 % der Hypo retten können. Oder einen einzigen Tag lang des Pensionsdefizit decken können. Nein, was bleibt ist einfach nur eine Quasi-Steuer für ein bürokratisches Umverteilungs-Nullsummenspiel. Gratulation, Herr Minister Brandstetter.

Wie es besser ginge!

Natürlich müssen Künstler leben. Und auch abseits der Populärkunst soll Kultur bewahrt und geschaffen werden. Doch wenn ich ein Lied gekauft habe, soll ich es hören können, wie, wo und wann ich will. Eine Gebühr für jede Gelegenheit, jeden Gegenstand, jedes Gerät, so etwas schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Kunst selbst - zumindest auf lange Sicht.

Daher mein Vorschlag: Räumt die Rechte auf. Sorgt dafür, dass Künstler auf YouTube & Co. zu sehen sind (Lady Gaga ist in Deutschland dank GEMA noch immer nicht verfügbar). Unterstützt Autoren die keine Verlage finden (liebe Universitäten, euch meine ich!). Macht das Steuer- und Sozialversicherungsrecht für ALLE einfacher, transparenter und günstiger. Reformiert das Urheberrecht. Anstatt einer CD sollte die enthaltene Musik verkauft werden. Statt der physischen DVD sollte das Filmschauen im Vordergrund stehen.

Schafft Einzellösungen, Pauschalvergütungen, Lustbarkeitsabgaben, GIS-Gebühren, bürokratische Hürden und lange Genehmigungsprozesse ab. Sorgt dafür, dass der ORF den öffentlichen Auftrag auch wahrnimmt. Weniger Two and a half men, mehr Kunst, Kultur & Sport! Wenn die Quoten einbrechen, dann ist das genau richtig. Schließlich soll der öffentliche Rundfunk ja das kompensieren, was private Sender nicht von selbst machen (weil es, z.B. mangels Zielgruppengröße nicht wirtschaftlich ist). Werbefreie Blockbuster im ORF 1 sind zwar schön und gut, dafür gibt es aber Pay-TV. Eine wettbewerbsverzerrende Quasi-Steuer, wie die GIS-Gebühr ist da eher unangebracht. Schließlich kann man sich für 25 € GIS-Monatsgebühr schon fast drei Monate Netflix leisten. Ebenfalls werbefrei.

Und ja, selbst die GIS-Gebühr ist nochmals doppelt gemoppelt. Enthält sie doch neben ORF-Entgeld z.B. in der Steiermark noch satte 0,48 € Kunstförderung. Und auch die Mehrwertsteuer von 1,62 € lässt sich der Finanzminister nicht entgehen. Genau wie bei der Festplattenabgabe.

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